Servicepaket 4: Spezialberatung / Gutachten
PRONAG begutachtet.
Leider gehören sie zum Alltag von Bauprojekten – besonders bei der Arbeit mit Natursteinen: Unklarheiten und Streit über Qualität, Termintreue und Kostenabrechnungen. Und häufig kann diese Zweifelsfälle nur ein erfahrener Sachverständiger klären.
Vor diesem Hintergrund hat PRONAG das Servicepaket „Spezialberatung“ entwickelt. Dank unserer langjährigen intensiven Erfahrungen mit bundesweit unterschiedlichsten Bauvorhaben und unserer spezifischen Fachkunde wissen PRONAG-Gutachter genau, auf welche Details zu achten ist. Schnell kommen wir zu einer realistischen Beurteilung der Gesamtsituation. Egal, ob es sich um Fragen der Baupreisermittlung, der Abrechnung oder um die Beurteilung von Mängeln handelt – von uns bekommen Sie auf jeden Fall eine objektive Einschätzung des Sachverhalts. Schnell, kompetent und ohne Überraschungen in der Rechnung. Denn wenn möglich, erhalten Sie von uns ein Pauschalangebot.
Die Dienstleistungen im Überblick:
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Technische Vertragsprüfung
Prüfung von Plänen und Beschreibungen
Baubegleitende Begutachtung
Mediation
Bauabnahme
Erfassung und Analyse von Baumängeln
Vertragserweiterung
Kündigungsvergütung
Ausgleichsberechnung
Ermittlung von Schadensersatzansprüchen bei Bauablaufstörungen
Servicepaket 4 im Detail:
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
Um kostspielige Überraschungen von vornherein auszuschließen, machen Sie sich unsere Expertise als Sachverständige für Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) zunutze. Mit unserem entwickelten BQÜ-Verfahren für Naturwerksteinarbeiten begleiten wir Ihr Bauvorhaben in allen Phasen – von der Plan- und technischen Vertragsüberprüfung über baubegleitende Untersuchungen bis hin zur Abnahme Ihres Bauwerks.
Technische Vertragsprüfung
Wir prüfen Vertragsinhalte auf missverständliche, unscharfe oder widersprüchliche Formulierungen und gewährleisten eine lückenlose und zielsichere Kommunikation aller Standards und Qualitätsanforderungen.
Prüfung von Plänen und Beschreibungen
Optimale Baupläne gelingen, wenn Standards, Qualitätsanforderungen und die Budgets im Vorfeld bestimmt sind. Hierfür untersuchen wir alle technischen Aspekte Ihrer Planung, um mögliche Planungsfehler aufzudecken und rechtzeitig korrigieren zu können.
Baubegleitende Begutachtung
Neben Planungsmängeln sind fehlerhafte Ausführungen die Ursache für Bauschäden. Mittels regelmäßiger Baustellenbegehungen prüfen wir kontinuierlich, ob die Ausführung den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baubeschreibung entspricht. Jede Begehung wird protokolliert; Mängelfeststellungen werden mit Fotos dokumentiert.
Mediation
Konflikte zwischen Bauherren und Dienstleistern enden nicht selten vor Gericht – mit der Folge mehrmonatiger Verzögerungen bei den Fertigstellungsterminen und überschrittener Baukosten. Mit BQÜ werden solche Auseinandersetzungen weniger wahrscheinlich. Sollten jedoch Streitigkeiten auftreten, bieten wir an, als Mediator die Konfliktparteien zu einer kostengünstigen und pragmatischen Lösung zu bewegen. Mit der Mediation können die Kosten im Rahmen gehalten und Verzögerungen vermieden werden.
Bauabnahme
Die Abnahme eines Bauwerks ist für beide Vertragsseiten zentral, da der Bauherr im Fall nicht behobener wesentlicher Mängel Ansprüche geltend machen kann. Nach der Fertigstellung führen wir Abnahmebegutachtungen für Sie durch, die rechtlich belastbar sind. Mittels wiederkehrender Prüfungen gewährleisten wir Ihnen die mängelfreie Planung und Ausführung Ihres Bauobjekts. Die Komplexität Ihres Bauvorhabens, die sich aus der Schnittstellenkoordination, den gesetzlichen Normen, den Herstellervorgaben etc. ergibt, wird mit BQÜ transparent gemacht. In allen Phasen behalten Sie den Überblick und die Kontrolle, so dass Sie Ihre rechtlichen Ansprüche absichern oder frühzeitig gegensteuern können, sobald sich Qualitätsprobleme abzeichnen sollten.
Erfassung und Analyse von Baumängeln
Was für den einen ganz klar fehlerhaft ist, erscheint dem anderen als absolut in Ordnung. Ebenso bei Folgeschäden – wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Wir prüfen für Sie, worauf ein Baumangel beruht und welche Maßnahmen und Kosten für die Mängelbeseitigung anfallen. Zudem ermitteln wir, ob trotz ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung ein Minderwert entsteht, wie hoch der Minderwert bei einer unverhältnismäßigen Mängelbeseitigung ist und ob Nachtragsleistungen zu erbringen sind. Vor Gericht oder bei Versicherungen reichen Preisschätzungen nicht aus. Die von uns ermittelte Kalkulation bzw. Wertminderung ist für jeden nachvollziehbar, prüfbar und entspricht dem neuesten Stand der Technik.
Vertragserweiterung
Vergütungsansprüche müssen vor der Ausführung der Leistung beim Auftraggeber angezeigt werden. Die Baupreise sind dabei auf Grundlage der Preisermittlung zu kalkulieren. Wird eine Vertragserweiterung (Nachtrag) erst einmal beim Auftraggeber eingereicht, ist meist der Ärger vorprogrammiert. Wir prüfen für Sie den Sachverhalt und ermitteln die Höhe des Vergütungsanspruches auf Grundlage der Urkalkulation sowie der zugrunde liegenden Gemeinkostenzuschläge. So sorgen wir für eine Beschleunigung der Vertragserweiterung: Der Nachtragsleistung und der Vergütung mit den vereinbarten Preisen steht nichts mehr im Wege.
Kündigungsvergütung
Es ist eine gesamte Auftragskündigung erfolgt und dadurch finanzieller Schaden entstanden? Wir ermitteln für Sie die Höhe des Schadens unter Berücksichtigung der erbrachten und nicht ersparten Aufwendungen der vertraglichen Leistungen. Eventuell noch nicht erkannte Nachtragsforderungen halten wir detailliert für Sie fest. Die Ausarbeitung der Kündigungsvergütung erfolgt nach den Vorgaben und der sehr hohen Erwartungshaltung der aktuellen Rechtsprechung. Dies bedeutet für Sie, dass unsere Berechnungen der Kündigungsvergütung auch vor Gericht Bestand haben. Da es sich bei einer Vertragskündigung um teilweise nicht einschätzbare Schadensersatzansprüche handelt, sollte in jedem Fall ein spezialisierter Fachanwalt für Baurecht zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen eingeschaltet werden.
Ausgleichsberechnung
Nach §2 Nr. 3 VOB/B steht einem Auftragnehmer bei Mengenminderungen grundsätzlich ein Ausgleich dafür zu, dass er infolge der entfallenen Mengen die kalkulierten Gewinnanteile, Gemeinkosten und allgemeinen Geschäftskosten nicht erwirtschaften kann. Diese Ausgleichsberechtigung besteht allerdings nur dann, wenn dem Auftragnehmer nicht durch Mengenerhöhung in anderen Positionen oder auf andere Art ermöglicht wird, diese Deckungsbeiträge einzunehmen. Wir prüfen die Lage für Sie.
Ermittlung von Schadensersatzansprüchen bei Bauablaufstörungen
Vom verzögerten Start über nicht freigegebene Ausführungspläne oder ausbleibende Vorleistungen von Dritten bis hin zu unvorhergesehenen Kapazitätserhöhungen – die Bandbreite möglicher Bauablaufstörungen, die auch zu einer Unterbrechung des Projekts führen können, scheint unbegrenzt. Aber wie lässt sich der entstandene zusätzliche Vergütungsanspruch bzw. Schadensersatz sicher ermitteln? Am besten verlassen Sie sich bei Bauverzögerungen und Leistungsstörungen auf die zuverlässige und detaillierte Analyse von PRONAG. Wir ermitteln für Sie erhöhte zeitabhängige Gemeinkosten, Mehrkosten aufgrund fehlender Vorleistungen, Produktivitätsverluste von Mitarbeitern bzw. uneffiziente Geräteeinsätze bis hin zu anfallenden Beschleunigungskosten. Übrigens: Auch die Kosten für die Berechnung des Behinderungsschadens (§ 6 Nr. 6 VOB/B) sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn ein Externer mit der Berechnung beauftragt wird.
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