Vertragserweiterung
Berechtigt oder nicht?
Wann liegen Vertragserweiterungen oder Mengenabweichungen vor?
Vergütungsansprüche müssen vor der Ausführung der Leistung beim Auftraggeber angezeigt werden. Die Baupreise sind dabei auf Grundlage der Preisermittlung zu kalkulieren. Wird eine Vertragserweiterung (Nachtrag) erstmal beim Auftraggeber eingereicht, ist der Ärger meist vorprogrammiert.
Wir prüfen für Sie den Sachverhalt und ermitteln die Höhe des Vergütungsanspruches auf Grundlage der Urkalkulation sowie der zugrunde liegenden Gemeinkostenzuschläge. So sorgen wir für eine Beschleunigung der Vertragserweiterung: Der Nachtragsleistung und der Vergütung mit den vereinbarten Preisen steht nichts mehr im Wege.
Sichere Baupreise – kalkulieren Sie mit uns!

