Lohngleitklausel
Bei langer Bauzeit.
Ist die Bauzeit von Projekten besonders lang, wird sehr häufig die so genannte Lohngleitklausel vereinbart. Mithilfe des RIB iTWO®-Programmmoduls „Lohngleitklausel“ helfen wir Ihnen dabei, im Angebot vollständige Angaben zur Lohngleitung zu machen und eine prüfbare Abrechnung der Lohnänderungskosten vorzunehmen. Auf Basis des jeweiligen Vertrages kann zwischen der Pfennigklausel (bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand) und der Lohnanteilklausel (bei Ausschreibungen durch Architekten) gewählt werden. Das Programm ermöglicht es uns, beliebig viele Lohnänderungszeiträume mit jeweils spezifischen Lohnänderungswerten zu definieren.
Haben wir die Basislohndaten, Lohnänderungsfaktoren sowie die vom Ausschreibenden angenommenen Lohnänderungen und fiktiven Teilsummen erfasst, wird das Angebot mit Angaben zu den Lohnänderungskosten ausgedruckt.
Die Abrechnung der Lohnänderungskosten innerhalb der Abschlags- und Schlussrechnungen erfolgt gemäß der tatsächlichen Lohnänderungen, wobei eine automatische Leistungsabgrenzung zu Lohnänderungsstichtagen durchgeführt wird.
Sie möchten von der Vergütung von Lohnänderungskosten profitieren?
Wir sagen Ihnen wie!

