Kündigungsvergütung
Ansprüche wahren.
Es ist eine gesamte Auftragskündigung erfolgt und Ihnen droht ein finanzieller Schaden? Wir ermitteln für Sie die Höhe des Schadens. Dabei berücksichtigen wir Ihre erbrachten Aufwendungen sowie die nicht ersparten Aufwendungen der vertraglichen Leistungen. Eventuell zu erbringende Nachtragsleistungen halten wir detailliert für Sie fest.
Die Ausarbeitung der Kündigungsvergütung erfolgt nach den Vorgaben und der sehr hohen Erwartungshaltung der aktuellen Rechtsprechung. Dies bedeutet für Sie, dass unsere Berechnungen der Kündigungsvergütung auch vor Gericht Bestand haben.
Da es sich bei einer Vertragskündigung um teilweise nicht einschätzbare Schadensersatzansprüche handelt, sollte in jedem Fall ein spezialisierter Rechtsanwalt für Baurecht zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen eingeschaltet werden.
Mit der PRONAG haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, auch in schwierigen Situationen standhaft zu bleiben und Ihre rechtmäßigen Interessen zu vertreten.

