Bauablaufstörungen
Manchmal läuft nicht alles wie geplant.
Leider ist das keine Seltenheit. Vom verzögerten Start über nicht freigegebene Ausführungspläne oder ausbleibende Vorleistungen von Dritten bis hin zu unvorhergesehenen Kapazitätserhöhungen - die Bandbreite möglicher Bauablaufstörungen, die auch zu einer Unterbrechung des Projekts führen können, scheint unbegrenzt.
Aber wie lässt sich der entstandene zusätzliche Vergütungsanspruch bzw. Schadensersatz sicher ermitteln? Am besten verlassen Sie sich bei Bauverzögerungen und Leistungsstörungen auf die zuverlässige und detaillierte Analyse von PRONAG.
Wir ermitteln für Sie die erhöhten zeitabhängigen Gemeinkosten, die finanziellen Mehrkosten aufgrund fehlender Vorleistungen, Produktivitätsverluste von Mitarbeitern bzw. uneffiziente Geräteeinsätze bis hin zu anfallenden Beschleunigungskosten.
Übrigens: Auch die notwendigen Kosten für die Berechnung des Behinderungsschadens (§ 6 Nr. 6 VOB/B) sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt im Grundsatz auch, wenn ein Externer mit der Berechnung beauftragt wird.

